Die Finanzierung der GmbH &
Co. KG über den Kapitalmarkt
Die GmbH & Co. KG eignet sich ferner zur Finanzierung des Unternehmens
über den Kapitalmarkt. Aus Sicht des Kommanditisten erfolgt seine
Beteiligung zum Zwecke der Kapitalanlage. Die Kommanditisten legen Kapital
an, um steuerliche Verluste aus dieser Gesellschaft mit positiven Einkünften
aus anderen Einkunftsarten zu verrechnen. Die Vorschrift des § 15 b EStG
schränkt die Verwendung von so genannten Abschreibungsgesellschaften zum
Zwecke der Steuerersparnis (Steuerstundungsmodelle) allerdings stark ein.
Gleichwohl bleibt für sinnvolle unternehmerische Projekte, die nicht
überwiegend auf die Erzielung von Steuervorteilen ausgerichtet sind, immer
noch genügend Spielraum. |