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Die Kapitalaufbringung bei der GmbH &
Co. KG
Die Finanzierung der Investitionen und des Geschäftsbetriebs erfolgt in
der Regel sowohl durch Eigenkapital als auch durch Fremdkapital. Bestimmte
Finanzierungsformen setzen bestimmte Rechtsformen voraus. So kann die
Finanzierung über eine Börsennotierung nur in den Rechtsformen der AG und
KGaA erfolgen. Außerbörsliche Finanzierungen durch den Kapitalmarkt sind
aber auch in den Rechtsformen der KG und GmbH & Co. KG möglich (siehe hierzu
das Vertragsmuster unten Ziffer 4.2).
Eine Fremdkapitalfinanzierung ist bei einer klassischen
Kommanditgesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem
Gesellschafter leichter möglich, als bei einer GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co.
KG dagegen wird aus der Sicht der Banken kaum als eigenständiger
Darlehensgeber gesehen. Eine Kreditvergabe an eine GmbH & Co. KG erfolgt
deshalb in der Regel nur im Zusammenhang mit einer vollen persönlichen
Haftung der Gesellschafter über Bürgschaften. |
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