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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
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GmbH & Co. KG - Ideale Rechtsform für Familiengesellschaften

Die GmbH & Co. KG ist oftmals personalistisch und als Familiengesellschaft ausgestaltet. Die Familienmitglieder sind sowohl Kommanditisten der GmbH & Co. KG als auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind ein oder mehrere Familienmitglieder. Die GmbH & Co. KG zeichnet sich insbesondere durch ihre weitgehende Gestaltungsfreiheit aus. Vor allem durch die Mischung der Rechtsformen der GmbH und der KG können mit der GmbH & Co. KG weitgehend alle familiären Belange gesellschaftsrechtlich geregelt werden. Gesellschaftsrechtliche Belange einer Familiengesellschaft sind dabei insbesondere weitgehende Entscheidungsfreiheit des Geschäftsführers in den täglichen Geschäften und Beschränkung der Entscheidungsfreiheit in den grundsätzlichen Angelegenheiten, Sicherung des Bestandes der Gesellschaft als Familiengesellschaft, Regelung für familiäre Konfliktsituationen, um diese weitgehend von den gesellschaftsrechtlichen Belangen fernzuhalten, dynamische Regelungen für den Erbfall, Hinüberführung des Unternehmens in eine familiäre Unternehmensnachfolge, Erreichung eines so genannten steuerlichen Familiensplittings durch Nutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der steuerlichen Mitunternehmerschaft der Kommanditbeteiligungen, Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei der Komplementär-GmbH zum Zwecke der Gewinnthesaurierung, und Zusatzsicherung für die Altersversorgung der Senioren und damit Vermeidung von Unterhaltszahlungen seitens der Kinder.



Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere:

Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder
Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe
Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt
AG & Co. KG, Limited & Co. KG
 
 

 Motive für die GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse Kapitalaufbringung
Organisationsgewalt Steuer- und Kostenbelastung


Weitere Informationen: