GmbH & Co. KG - Ideale Rechtsform für Familiengesellschaften
Die GmbH & Co. KG ist oftmals personalistisch und als
Familiengesellschaft ausgestaltet. Die Familienmitglieder sind sowohl
Kommanditisten der GmbH & Co. KG als auch Gesellschafter der
Komplementär-GmbH. Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind ein oder
mehrere Familienmitglieder. Die GmbH & Co. KG zeichnet sich insbesondere
durch ihre weitgehende Gestaltungsfreiheit aus. Vor allem durch die Mischung
der Rechtsformen der GmbH und der KG können mit der GmbH & Co. KG weitgehend
alle familiären Belange gesellschaftsrechtlich geregelt werden.
Gesellschaftsrechtliche Belange einer Familiengesellschaft sind dabei
insbesondere weitgehende Entscheidungsfreiheit des Geschäftsführers in den
täglichen Geschäften und Beschränkung der Entscheidungsfreiheit in den
grundsätzlichen Angelegenheiten, Sicherung des Bestandes der Gesellschaft
als Familiengesellschaft, Regelung für familiäre Konfliktsituationen, um
diese weitgehend von den gesellschaftsrechtlichen Belangen fernzuhalten,
dynamische Regelungen für den Erbfall, Hinüberführung des Unternehmens in
eine familiäre Unternehmensnachfolge, Erreichung eines so genannten
steuerlichen Familiensplittings durch Nutzung der steuerlichen
Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der steuerlichen Mitunternehmerschaft der
Kommanditbeteiligungen, Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei
der Komplementär-GmbH zum Zwecke der Gewinnthesaurierung, und
Zusatzsicherung für die Altersversorgung der Senioren und damit Vermeidung
von Unterhaltszahlungen seitens der Kinder. |