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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung













Die Einpersonen-GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG kann von einer einzigen natürlichen Person gegründet werden. Diese ist Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH und alleinige Kommanditistin. Diese Mischung von Kapital- und Personengesellschaft letztlich in einer einzigen natürlichen Person kann insbesondere steuerliche Vorteile haben, indem die steuerlichen Vorteile einer Körperschaft mit denen einer Personengesellschaft verknüpft werden. So bestehen Gestaltungsmöglichkeiten, dass das Gehalt des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH höher oder niedriger angesetzt wird, was bei der GmbH zu Kosten und beim Geschäftsführer zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit führt und ggf. sozialversicherungspflichtig ist, dass die Gewinne der Komplementär-GmbH thesauriert und die durch die Gewinnausschüttung verursachten weiteren persönlichen Steuern des Anteilseigners aus Kapitalvermögen vermieden wird und dass Gewinne oder Verluste bei der KG anfallen und damit dem Kommanditisten unmittelbar steuerlich zugerechnet werden.

Zu beachten ist bei der Gestaltung, dass es aus der Sicht der Komplementär-GmbH und/oder der Kommanditgesellschaft nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Dennoch sind die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb dieser Grenzen sehr weit.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten zählen, so dass die Gewinnausschüttungen der Komplementär-GmbH Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen sind.



Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere:

Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder
Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe
Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt
AG & Co. KG, Limited & Co. KG
 
 

 Motive für die GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse Kapitalaufbringung
Organisationsgewalt Steuer- und Kostenbelastung


Weitere Informationen: