Suchen bei seefelder.de
Benutzerdefinierte Suche



Donnerstag, 09.09.2010
Home Inhaltsverzeichnis Lexikon Seminare Beratung und Service Unternehmens- und Partnerbörse Über uns Impressum, Kontakt


Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung






Wo gehobelt wird, da fallen Späne.
Deutsches Sprichwort





Pralinenresidenz Georgenstein

Mit feinsten handgemachten Pralinen Geschäftskontakte vertiefen





RSS-Feeds
Rechtsprechung des BGH

Zur GmbH




GmbH & Co. KG

Mit der GmbH & Co. KG erfand man eine Gesellschaftsform, die zu Zeiten des Reichsgerichts zunächst als unzulässig angesehen wurde. Sie stellt eine Mischform zwischen GmbH und KG dar. Der voll haftende Gesellschafter der KG ist eine GmbH, die mit allem haftet, was sie hat. Mit der Zeit wurde diese Gesellschaftsform als zulässig angesehen und fortan in immer größerem Stile verwendet. Haftungsmäßig ist die GmbH & Co. KG wie eine GmbH zu sehen - keine natürliche Person haftet unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Diese Gesellschaftsform weist aber in steuerrechtlicher Sicht erhebliche Unterschiede zur GmbH auf. Sie ist nämlich steuerrechtlich eine sog. Mitunternehmerschaft der Gesellschafter. Das heißt, dass das Ergebnis der Gesellschaft unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet wird. Wenn es in Phasen der Unternehmensinvestition zu Anlaufverlusten kommt, oder wenn durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten erhöhte steuerliche Verluste entstehen, schlagen diese Verluste bei der GmbH & Co. KG steuerlich voll und unmittelbar auf die Kommanditisten durch. Sie können diese Verluste in den Grenzen der steuerlichen Einschränkungen der §§ 2 ff. EStG mit anderen positiven steuerlichen Einkünften verrechnen und damit ihre Steuerlast erheblich mindern oder beseitigen. Die Verrechnung von solchen steuerlichen Verlustzuweisungen ist auf die Höhe der Kommanditeinlage begrenzt.

Die GmbH & Co. KG ist für alle Größenordnungen von Unternehmen geeignet. Sie wird jedoch meist für kleinere und mittlere Unternehmen verwendet. Die Gesellschaftsform ist einerseits sehr flexibel in den Gestaltungsmöglichkeiten und eröffnet andererseits auch gute Finanzierungsmöglichkeiten.


Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere:

Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder
Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe
Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt
AG & Co. KG, Limited & Co. KG
 
 

 Motive für die GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse Kapitalaufbringung
Organisationsgewalt Steuer- und Kostenbelastung


Weitere Informationen: