Die gesamte
nationale und internationale Wirtschaftsstruktur verändert sich derzeit in erheblichem
Maße und mit großer Geschwindigkeit. Der Wettbewerb wird globaler und die Märkte, auf
denen die Unternehmen in Konkurrenz treten, werden größer. Die Zyklen, in denen die
Produkte verbessert oder neue Produkte entwickelt und vertrieben werden, werden immer
kürzer und die Entwicklung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Marke immer
komplexer.
Diese Veränderungen sind kapitalintensiv und
können nur in Ausnahmefällen aus eigener Kraft finanziert werden. Eine Fremdfinanzierung
scheidet aus, weil sie, sollte sie überhaupt möglich sein, das Unternehmen in eine
Abhängigkeit vom Fremdkapitalgeber und damit in eine erhebliche Risikolage bringt. Die
Finanzierung kann damit meist nur über den allgemeinen Kapitalmarkt über die Rechtsform
der Aktiengesellschaft erfolgen.
Die Überlegung, mittelständische Unternehmen in
der Rechtsform der Aktiengesellschaft zu organisieren, ist für viele mittelständische
Unternehmensführer neu, da sie noch in den Bahnen der GmbH und der GmbH & Co. KG
denken. Sie halten die Rechtsform der Aktiengesellschaft für zu starr, zu teuer und den
Großkonzernen vorbehalten. Dies mag bislang richtig gewesen sein. Heute ist diese
Einstellung jedoch entscheidend zu überdenken.
Infolge dieser globalen Veränderungen der
Anforderungen an mittelständische Unternehmen trat am 10.08.1994 das "Gesetz für
kleine Aktiengesellschaften" in Kraft, das Anreize für mittelständische Unternehmen
bringt, in die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wechseln.
Bei der "kleinen Aktiengesellschaft"
handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform. Vielmehr verbirgt sich hinter diesem
Begriff eine Liberalisierung des bisherigen Aktienrechts, insbesondere für solche
Aktiengesellschaften, deren Aktien (noch) nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind.
"Klein" ist eine Aktiengesellschaft insbesondere dann, wenn keine
Börsennotierung gegeben ist. "Klein" sagt also nichts über die Größe des
Unternehmens und ihres Kapitals aus.
Die kleine AG ist folglich gewissermaßen eine
Übergangsform und soll einen Einstieg für einen schrittweisen Gang zur Börse
darstellen. Die mittelfristige Börseneinführung ist für die meisten Unternehmen das
Motiv für die Rechtsform der AG schlechthin.
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