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Donnerstag, 09.09.2010
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Rechtsprechung des BGH

Zur GmbH




Die Aktiengesellschaft
Rechtsform für mittelständische Unternehmen

Kurzfassung zur Rechtsform der AG

Die gesamte nationale und internationale Wirtschaftsstruktur verändert sich derzeit in erheblichem Maße und mit großer Geschwindigkeit. Der Wettbewerb wird globaler und die Märkte, auf denen die Unternehmen in Konkurrenz treten, werden größer. Die Zyklen, in denen die Produkte verbessert oder neue Produkte entwickelt und vertrieben werden, werden immer kürzer und die Entwicklung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Marke immer komplexer.

Diese Veränderungen sind kapitalintensiv und können nur in Ausnahmefällen aus eigener Kraft finanziert werden. Eine Fremdfinanzierung scheidet aus, weil sie, sollte sie überhaupt möglich sein, das Unternehmen in eine Abhängigkeit vom Fremdkapitalgeber und damit in eine erhebliche Risikolage bringt. Die Finanzierung kann damit meist nur über den allgemeinen Kapitalmarkt über die Rechtsform der Aktiengesellschaft erfolgen.

Die Überlegung, mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft zu organisieren, ist für viele mittelständische Unternehmensführer neu, da sie noch in den Bahnen der GmbH und der GmbH & Co. KG denken. Sie halten die Rechtsform der Aktiengesellschaft für zu starr, zu teuer und den Großkonzernen vorbehalten. Dies mag bislang richtig gewesen sein. Heute ist diese Einstellung jedoch entscheidend zu überdenken.

Infolge dieser globalen Veränderungen der Anforderungen an mittelständische Unternehmen trat am 10.08.1994 das "Gesetz für kleine Aktiengesellschaften" in Kraft, das Anreize für mittelständische Unternehmen bringt, in die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wechseln.

Bei der "kleinen Aktiengesellschaft" handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform. Vielmehr verbirgt sich hinter diesem Begriff eine Liberalisierung des bisherigen Aktienrechts, insbesondere für solche Aktiengesellschaften, deren Aktien (noch) nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind. "Klein" ist eine Aktiengesellschaft insbesondere dann, wenn keine Börsennotierung gegeben ist. "Klein" sagt also nichts über die Größe des Unternehmens und ihres Kapitals aus.

Die kleine AG ist folglich gewissermaßen eine Übergangsform und soll einen Einstieg für einen schrittweisen Gang zur Börse darstellen. Die mittelfristige Börseneinführung ist für die meisten Unternehmen das Motiv für die Rechtsform der AG schlechthin.

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