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Die richtige Gesellschaftsform
Die AG

Die AG ist eine sehr formale und anonyme Gesellschaftsform. Deshalb heißt sie in anderen Ländern auch S.A. (Société Anonyme). Die Gesellschafter bleiben, wenn Inhaberaktien ausgegeben werden, geheim. Das Mindestkapital der AG, das Grundkapital, beträgt Euro 50.000.-.

Qualifizierte Führung und Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat

Die AG wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand hat eigenverantwortlich die Geschäfte zu führen und die Gesellschafter, die Aktionäre, haben keine Weisungsrechte. Diese weitgehende Unabhängigkeit des Vorstandes erleichtert es den Gesellschaftern einer AG, qualifizierte Vorstandsmitglieder zu engagieren. Gleichwohl sind diese nicht unkontrolliert, da sie vom Aufsichtsrat überwacht und beraten werden. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat und der Aufsichtsrat von den Aktionären gewählt. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen oder einer größeren durch drei teilbaren Zahl. Familiengesellschaften mit weniger als 500 Arbeitnehmern unterliegen nicht der Arbeitnehmermitbestimmung.

Die Hauptversammlung ist das Organ der Aktionäre, die insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Durchführung von Kapitalerhöhungen und die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder beschließt. Vermögen der Gesellschaft darf nur aufgrund eines Gewinnverwendungsbeschlusses an die Gesellschafter ausbezahlt werden.

Durch diese Organisationsstruktur verfügt die AG bereits über einen systembedingten Vorteil bei der Bewertung der Bonität durch Banken. Dies hat auch oftmals ganz erhebliche Kostenvorteile zur Folge, weil eine Fremdkapitalfinanzierung aus diesen Gründen in der Regel günstiger angeboten wird als bei einer anderen Gesellschaftsform.

Kapitalbeschaffung über den Markt

Der entscheidende Vorteil der AG liegt in der Funktion als typische Sammelstelle für Kapital. Die Aktien sind leicht handelbar, es bedarf keiner notariellen Beurkundung. Die Anteile sind börsenfähig und daher für die Geldanlage gut geeignet. Der Aktiengesellschaft stehen insbesondere zwei Marktsegmente für die Börseneinführung offen, die beide durch die staatliche Börsenaufsicht geregelt und kontrolliert werden, nämlich der "Amtliche Handel" und er "Geregelte Markt". Die Kursbildung erfolgt nach starren Regelungen und ist transparent.

Daneben gibt es noch den sog. "Freiverkehr", der zwar in den Börsen abläuft, jedoch nicht staatlich überwacht wird. Schließlich gibt es Unternehmen, die bereits im Vorfeld außerhalb der Börsen den Vertrieb junger Aktien übernehmen.

Diese Handelbarkeit von Aktien hat zur Folge, dass die AG die ideale Gesellschaftsform für die Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapital ist. Unternehmensfinanzierungen können im großen Stil durch sog. Risikokapital erfolgen. Man ist von keiner Bank und deren Stimmungen abhängig. Damit lässt sich mit der AG eine sichere Finanzierung des Unternehmens erreichen.

Die AG kann empfohlen,

  • wenn ein hoher Kapitalbedarf für die Unternehmensfinanzierung besteht, der am Kapitalmarkt gedeckt werden soll,

  • wenn eine starke und eigenständige Geschäftsführung bestehen soll,

  • für die Unternehmensnachfolge, wenn den Nachfolgern eine starke Stellung zukommen soll, gleichwohl aber die Grundlagen der Unternehmenspolitik noch mitbestimmt werden sollen,

  • wenn eine dauerhafte Stabilität des Unternehmens durch die Verhinderung zu hoher Privatentnahmen durch die Gesellschafter erreicht werden soll,

  • wenn eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen werden soll

 

Nähere Informationen finden Sie in unserer Broschüre zur AG

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