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 Kurzübersicht über die Gesellschaftsformen

 Partnerschaftsgesellschaft

Erscheinungsformen der Partnerschaftsgesellschaft

  • Zusammenschlüsse von Angehöriger Freier Berufe, z.B. Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten, Ingenieuren

Struktur der Partnerschaftsgesellschaft

  • Schriftlicher Vertrag erforderlich 
  • Rechtsgrundlagen: Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG), ergänzend §§ 705 – 740 BGB oder speziell im Gesetz genannte Vorschriften des OHG-Rechts
  • Namensbezeichnung der Partnerschaftsgesellschaft hat den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe zu enthalten
  • Eintragung in das Partnerschaftsregister
  • Keine Rechtsfähigkeit der Gesellschaft, aber rechtliche Verselbständigung wie bei der OHG
  • Grundsätzliche Haftung der Partner als Gesamtschuldner; jedoch einzelvertragliche Haftungsbegrenzung auf einen oder einzelne Partner möglich
  • Grundsatz der Einzelvertretung ähnlich der OHG