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 Kurzübersicht über die Gesellschaftsformen

 Kommanditgesellschaft

Erscheinungsformen der Kommanditgesellschaft

  • Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma mit mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter (dem Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (dem Kommanditisten)
  • Rechtsform meist für kleinere und mittlere Unternehmen
  • die KG entwickelt sich oftmals aus der OHG durch Aufnahme weiterer Gesellschafter, die die persönliche Haftung nicht übernehmen; vielmals auch durch Erbfälle, bei denen die Erben die Stellung von Kommanditisten annehmen
  • klassische Form der Familiengesellschaft; der Senior fungiert als Komplementär, die mitarbeitenden Familienmitglieder als Kommanditisten

Struktur der Kommanditgesellschaft

  • Personengesellschaft
  • Rechtsgrundlagen: §§ 161 – 177a, 105 – 160 HGB, 705 – 740 BGB
  • rechtliche Verselbständigung wie OHG
  • keine Rechtsfähigkeit der Gesellschaft
  • Eintragung im Handelsregister
  • Geschäftsführung durch den Komplementär
  • Widerspruchsrecht der Kommanditisten bei ungewöhnlichen Geschäften
  • kein Wettbewerbsverbot des Kommanditisten

 

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