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 Kurzübersicht über die Gesellschaftsformen

 GmbH

Erscheinungsformen der GmbH

  • weitverbreiteste Gesellschaftsform
  • Zweckvielfalt, d.h. Verwendung in der Praxis nicht nur für den Betrieb eines Handelsgewerbes, sondern auch für karitative, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche und kulturelle Zweck
  • meist personalistisch und oftmals als Familiengesellschaft ausgestaltet

Struktur der GmbH

  • Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); damit Haftungsobjekt nur die Gesellschaft
  • Leitung des Unternehmens durch den oder die Geschäftsführer
  • Bestellung, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter
  • Mindeststammkapital € 25.000.-
  • Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung gegenüber der Geschäftsführung
  • Konkursantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
  • Entnahme von Gesellschaftsvermögen durch die Gesellschafter bis zur Grenze des Stammkapitals möglich

Kompetenzen der Gesellschafterversammlung (vgl. § 46 GmbHG)

  • Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
  • Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlage
  • Rückzahlung von Nachschüssen
  • Teilung und Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Bestellung, Abberufung und Entlastung von Geschäftsführern
  • Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb
  • Maßnahmen zur Prüfung und Überwachung von Geschäftsführern
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Vertretung der Gesellschaft in Prozessen gegen die Geschäftsführer

Vergleich zur AG

  • die GmbH ist im Gegensatz zur AG stärker personalistisch strukturiert
  • Gesellschafterbeschlüsse setzen bei der GmbH keine notarielle Beurkundung voraus (Ausnahme Satzungsänderung)
  • Aufsichtsrat bei der AG immer Pflicht, bei der GmbH erst ab 500 Arbeitnehmern
  • bei der GmbH kann die Möglichkeit einer Nachschußpflicht vereinbart werden
  • Übertragung von GmbH-Anteilen ist gegenüber der Übertragung von Aktien durch die Pflicht der notariellen Beurkundung erschwert
  • Mindestkapital bei der GmbH € 25.000.-, bei der AG € 50.000.-
  • Bestimmung der Geschäftsführung bei der GmbH im Gegensatz zur AG durch die Gesellschafter möglich 

Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre zur GmbH

 

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