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 Kurzübersicht über die Gesellschaftsformen

 eingetragene Genossenschaft (eG)

Erscheinungsformen der eG

  • Kreditgenossenschaften, z.B. Volks- und Raiffeisenbanken
  • Einkaufsgenossenschaften von Handwerkern, Landwirten und kleineren Einzelhändlern
  • Produktivgenossenschaften, z.B. Winzergenossenschaften
  • Verbrauchergenossenschaften (z.B. Konsum-Läden)
  • Werkgenossenschaften (insbesondere in der Agrarwirtschaft durch Maschinengemeinschaften oder durch gemeinsamen Halten von Zuchttieren)
  • Baugenossenschaften (insbes. Herstellung von Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsteile)

Struktur der eG

  • juristische Person
  • Rechtsgrundlagen: Genossenschaftsgesetz
  • offene Mitgliederzahl
  • keine Haftung der Mitglieder gegenüber den Gläubigern
  • Zulässigkeit der Vereinbarung von beschränkten oder unbeschränkten Nachschusspflichten
  • kein bestimmtes Kapital vorgeschrieben
  • Mindestens 7 Gründer
  • Firma mit Zusatz "eG"
  • Versammlung der Genossen (Generalversammlung) oberstes Willensorgan der Genossenschaft. Bei mehr als 1500 Mitgliedern kann das Statut bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Genossen besteht (Vertreterversammlung)
  • Geschäftsführung durch den Vorstand, der durch die Generalversammlung gewählt wird
  • Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitglieder, der ebenfalls durch die Generalversammlung gewählt wird