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Die richtige Gesellschaftsform

EWIV   (Kurzübersicht zur EWIV)

Die EWIV ist die erste und bislang einzige Gesellschaftsform des Europäischen Rechts. Die EWIV darf allerdings nur eine Hilfstätigkeit für die wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder darstellen und damit nicht eine eigene Geschäftsidee zur Gewinnerzielung verfolgen. So übernimmt eine EWIV beispielsweise die zentralisierte Werbung für ihre Mitglieder oder übernimmt für diese den Einkauf. Eine solche Tätigkeit kann zwischen den Unternehmen auch in Form einer GdBR vorgenommen werden, und war bislang vielfach in dieser Weise auch organisiert. Jedoch wird die EWIV formell im Register eingetragen und kann auch nach außen als einheitliches Unternehmen mit eigener Firmierung auftreten.

 

Zusammenfassung

Die EWIV kann empfohlen werden,

wenn Unternehmen gemeinsam eine gegenseitige Unterstützung beim Hineinwachsen in den Europäischen Markt bezwecken wollen,

nationale Unternehmen gleichwohl bestimmte Ressourcen des Europäischen Marktes ihren Kunden anbieten wollen, ohne aber ihr eigenes Unternehmen räumlich erweitern zu wollen.