D & O - Versicherung
Directors & Officers Versicherungen
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind nach den
gesetzlichen Vorschriften insbesondere des GmbH- oder Aktiengesetzes schnell in der
Haftung. Mit der D & O - Versicherung kann dieses Risiko versichert werden. Der
Deckungsschutz umfasst
die Befriedigung berechtigter Ansprüche aufgrund erlittener
Vermögensschäden, für die Unternehmensleiter nach den speziellen Rechtsvorschriften
einzustehen haben, und
die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Jeder Unternehmensführer oder Aufsichtsrat haftet, falls die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters verletzt wurde,
gesamtschuldnerisch und in voller Höhe mit seinem Privatvermögen. Hinzu kommt, dass er
aufgrund der speziellen gesetzlichen Vorschriften selbst nachzuweisen hat, dass er nicht
gegen diese Sorgfalt verstoßen hat. Diese Beweislastumkehr zu seinen Lasten ist oftmals
sehr einschneidend und überaus riskant. Ist der Unternehmensführer zudem bereits aus dem
Unternehmen ausgeschieden, wird es ihm noch schwerer, nachzuweisen, dass er sein Geschäft
mit der gebotenen Sorgfalt ausgeübt hat. Und zu diesem Risiko kommt noch hinzu, dass der
Trend in der Rechtsprechung zu einer Verschärfung zu Lasten des Betroffenen führt.
Als potentielle Anspruchsteller kommen beispielsweise Kunden, Lieferanten
und Gläubiger in Frage. Meist ist es jedoch das eigene Unternehmen, das diese Ansprüche
stellt.
Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht nur für die
Geschäftsleiter und Vorstände. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch für das
Unternehmen selbst. Verängstigte Geschäftsleiter und Aufsichtsräte sind gehemmt und
werden vielfach gebotene Entscheidungen unterlassen. Nichts ist für ein Unternehmen
schädlicher als ein entscheidungsunfreudiges Management. Hinzu kommt, dass in einem
Schadensfall das Unternehmen über einen gegen den Geschäftsführer oder Aufsichtsrat
durchsetzbaren Anspruch verfügt, der andernfalls meist wirtschaftlich nichts wert ist. |