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SEEFELDER
Infodienst Lexikon
Zahlungsbilanz:
Die außenwirtschaftlichen
Beziehungen einer Volkswirtschaft werden in der Zahlungsbilanz erfasst.
Sie enthält den Waren-, Leistungs- und Zahlungsverkehr einer Volkswirtschaft
mit dem Ausland für eine Wirtschaftsperiode.
Zahlungsunfähigkeit:
Insolvenzgrund.
Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht
in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine
Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Insolvenzordnung).
Zeichnung:
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren bei deren Emission. Durch
schriftliche Erklärung verpflichtet sich der Zeichnende dabei zur
Abnahme eines bestimmten Betrags der zu emittierenden Wertpapiere.
Zeichnungsfrist: Festgelegte
Zeitdauer, innerhalb der Aktien vor dem offiziellen Börsengang gekauft
(»gezeichnet«) werden können.
Zeichnungsschein:
Der Zeichnungsschein ist die Urkunde, auf der sich der Zeichnende durch
schriftliche Erklärung zur Übernahme eines bestimmten Betrages
einer Wertpapieremission verpflichtet.
Zentralbank, Zentralnotenbank:
Staatliches Geldinstitut, das die Verantwortung für die Währungs-
und Kreditpolitik sowie den Zahlungsverkehr des betreffenden Staates trägt.
Zentralnotenbanken haben außerdem das Banknotenprivileg.
Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank:
Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank. Mitglieder sind Präsident
und Vizepräsident der Bundesbank, Mitglieder des Direktoriums und
die Präsidenten der Landeszentralbanken. Der Zentralbankrat bestimmt
die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank, unter anderem durch
Festlegung der Leitzinsen.
Zero-Bonds:
Schuldverschreibung ohne laufender Verzinsung. Die Verzinsung ist in den
Kurs integriert, so dass der Kurs je nach Laufzeit und Zinsniveau meist
sehr tief unter dem Nominalwert liegt. Zinserträge aus Zero-Bonds
müssen erst bei Einlösung oder Verkauf des Wertpapiers versteuert
werden, so dass die Steuerpflicht in die Zukunft verlagert werden kann.
Zinstender:
Verfahren zur Platzierung festverzinslicher Wertpapiere am Kapitalmarkt.
Die Zuteilung erfolgt zu dem Kurs, zu dem das gesamte Emissionsvolumen
abgesetzt werden kann, also zu einem Einheitskurs an alle Anleger, die
diesen oder einen höheren Preis geboten haben (Gegensatz: Mengentender).
Zusatzaktien:
Andere Bezeichnung für Berichtigungsaktien. Sie werden häufig
auch irreführend als Gratisaktien bezeichnet.
Zweihundert-Tage-Linie:
Graphisch dargestellter Börsenverlauf der letzten 200 Börsentage.
Die Zweihundert-Tage-Linie hat in der technischen Analyse eine hohe Bedeutung.
Schneidet der tatsächliche Kursverlauf die Linie von unten nach oben,
so bedeutet dies ein Kaufsignal und umgekehrt ein Verkaufssignal. Spekulativere
Anleger setzen auf die Neunzig-Tage-Linie.
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