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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Viel wandern macht bewandert.
Peter Sirius (1858-1913)


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SEEFELDER Infodienst      Lexikon

Zahlungsbilanz:   Die außenwirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft werden in der Zahlungsbilanz erfasst. Sie enthält den Waren-, Leistungs- und Zahlungsverkehr einer Volkswirtschaft mit dem Ausland für eine Wirtschaftsperiode.

Zahlungsunfähigkeit:   Insolvenzgrund. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Insolvenzordnung).

Zeichnung:   Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren bei deren Emission. Durch schriftliche Erklärung verpflichtet sich der Zeichnende dabei zur Abnahme eines bestimmten Betrags der zu emittierenden Wertpapiere.

Zeichnungsfrist: Festgelegte Zeitdauer, innerhalb der Aktien vor dem offiziellen Börsengang gekauft (»gezeichnet«) werden können.

Zeichnungsschein:   Der Zeichnungsschein ist die Urkunde, auf der sich der Zeichnende durch schriftliche Erklärung zur Übernahme eines bestimmten Betrages einer Wertpapieremission verpflichtet.

Zentralbank, Zentralnotenbank:  Staatliches Geldinstitut, das die Verantwortung für die Währungs- und Kreditpolitik sowie den Zahlungsverkehr des betreffenden Staates trägt. Zentralnotenbanken haben außerdem das Banknotenprivileg.

Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank:   Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank. Mitglieder sind Präsident und Vizepräsident der Bundesbank, Mitglieder des Direktoriums und die Präsidenten der Landeszentralbanken. Der Zentralbankrat bestimmt die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank, unter anderem durch Festlegung der Leitzinsen.

Zero-Bonds:   Schuldverschreibung ohne laufender Verzinsung. Die Verzinsung ist in den Kurs integriert, so dass der Kurs je nach Laufzeit und Zinsniveau meist sehr tief unter dem Nominalwert liegt. Zinserträge aus Zero-Bonds müssen erst bei Einlösung oder Verkauf des Wertpapiers versteuert werden, so dass die Steuerpflicht in die Zukunft verlagert werden kann.

Zinstender:   Verfahren zur Platzierung festverzinslicher Wertpapiere am Kapitalmarkt. Die Zuteilung erfolgt zu dem Kurs, zu dem das gesamte Emissionsvolumen abgesetzt werden kann, also zu einem Einheitskurs an alle Anleger, die diesen oder einen höheren Preis geboten haben (Gegensatz: Mengentender).

Zusatzaktien:   Andere Bezeichnung für Berichtigungsaktien. Sie werden häufig auch irreführend als Gratisaktien bezeichnet.

Zweihundert-Tage-Linie  Graphisch dargestellter Börsenverlauf der letzten 200 Börsentage. Die Zweihundert-Tage-Linie hat in der technischen Analyse eine hohe Bedeutung. Schneidet der tatsächliche Kursverlauf die Linie von unten nach oben, so bedeutet dies ein Kaufsignal und umgekehrt ein Verkaufssignal. Spekulativere Anleger setzen auf die Neunzig-Tage-Linie.