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SEEFELDER Infodienst Lexikon
Bonus: zusätzlich zur
Dividende gewährte Sondervergütung für die Aktionäre.
Börse: Markt für Wertpapiere, Devisen und Waren, wo vereidigte Kursmakler aufgrund
der ihnen vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge börsentäglich aktuelle Kurse (Preise)
feststellen und einen funktionierenden Handel gewährleisten.
Börsengang: Siehe IPO
Initial Public Offering.
Börsentendenzen: Begriff für die Entwicklung der Kurse. "Schwach" bedeutet leicht fallende
Kurse. "Behauptet" heißt, dass Kurse gehalten oder uneinheitlich, jedoch kaum
verändert sind. Mit "freundlich" werden mehrheitlich steigende Kurse am
Gesamtmarkt bezeichnet. Und "fest" bedeutet eine gute Kurssteigerung fast aller
Aktien.
Börsenzulassung: Zulassung von
Wertpapieren zum Handel an der Börse, z.B. im amtlichen Handel oder im geregelten Markt.
Bonds: International übliche
Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere.
Bonität: Maßstab für die
Kreditwürdigkeit.
Bonitätsrisiko: Risiko, dass der Schuldner
illiquide oder zahlungsunfähig wird und damit Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht
oder nicht termingerecht bedienen kann.
Bonusausschüttung (Sonderausschüttung): Wird
die Dividende um einen Bonus aufgestockt, z.B. aufgrund eines bestimmten Ereignisses wie
ein Firmenjubiläum oder einen Steuervorteil, so handelt es sich dabei um eine
Sonderausschüttung.
Bookbuilding-Verfahren: Verfahren zur Ermittlung und
Festsetzung eines fairen Ausgabepreises bei der Neuemission von Aktien. Die
Emissionsbanken definieren eine Preisspanne, innerhalb deren Anleger Gebot zum Kauf
abgeben können. Erst am Ende der Zeichnungsfrist ermitteln sie den endgültigen
Ausgabepreis.
BOSS-CUBE: BOSS =
Börsen-Order-Service-System; CUBE = Computer-unterstütztes-Börsenhandels- und
Entscheidungssystem; kombiniertes System zur Weiterleitung von Börsenorders per
Datenleitung und zur Unterstützung der Kursfindung.
Break-even-Point: Gewinnschwelle, also
Punkt, an dem ein Unternehmen oder ein Anleger gerade Gewinn erzielt.
Bridge-Finanzierung: Siehe Finanzierungsphasen.
Briefgrundschuld: Grundschuld, über die
ein Brief ausgestellt ist.
Broker: Berufsmäßige Bezeichnung für
Wertpapierhändler und -makler, die allein berechtigt sind, Börsenaufträge anzunehmen
und auszuführen. Für seine Dienste erhält der Broker eine Maklergebühr (brokerage
fee).
Bruttodividende: Steuergutschrift, die
ein inländischer Aktionär erhält. Die Nettodividende (Bardividende) und die
Steuergutschrift ergeben die Bruttodividende. Je nach Höhe der von der AG gezahlten
Steuern wird eine Steuergutschrift erteilt, die bis zu 42,85 der Nettodividende betragen
kann.
Bruttosozialprodukt: Wert sämtlicher
Güter und Dienstleistungen, die in einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten
Zeitraums hergestellt und erbracht wurden. Das Bruttosozialprodukt (BSP) gibt die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft an.
Buchführung: Führung von Büchern, in
dem die Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich sind. Die Buchführung muss so beschaffen sein,
dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick
über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermittelt (vgl. § 238
HGB).
Buchwert: Der in der Bilanz ausgewiesene Wert
von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten eines Unternehmens.
Buffer: Ungenutzte Kreditlinien oder
Barreserven.
Bullen: Bezeichnung für die
Wertpapieranleger, die mit steigenden Kursen rechnen. Der Bulle schleudert mit seinen
Hörnern seinen Gegner in die Höhe.
Bullenfalle: Begriff aus der technischen
Wertpapieranalyse für ein Kaufsignal, das sich im Nachhinein als Fehlsignal erweist. Das
Kaufsignal gibt das Signal für den Kauf der Wertpapiere; jedoch fallen die Kurse.
Bundesanleihe: Verzinsliche Wertpapiere,
die von der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Damit ist die Bundesanleihe
eine Staatsanleihe.
Bundesschatzbrief: festverzinsliche
Wertpapiere, die von der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Der Typ A läuft
über sechs Jahre; bei der Herausgabe liegt der Zinssatz, der meist stufenweise ansteigt,
bereits fest. Der Typ B läuft über sieben Jahre, die Zinsen aufgrund der bereits bei der
Herausgabe feststehenden Zinssätze werden erst am Ende der Laufzeit bezahlt.
Bundeswertpapiere: Oberbegriff für Wertpapiere, die
vom Bund herausgegeben werden, nämlich Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze,
Bundesobligationen, Bundesanleihen und Bundesschatzanweisungen. Bundeswertpapiere
genießen beste Bonität und eine gute Marktliquidität.
Bürgschaft: Verpflichtung einer Person
gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des
Dritten einzustehen (vgl. §§ 765 ff. BGB).
Burn Rate: Zeitspanne, in der das einem
Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital verbraucht ist. Geschwindigkeit, mit der
Kapital aufgebraucht wird.
Business Angel: Vermögende Privatperson, die jungen
Unternehmen Eigenkapital, Management-Know-how und Businesskontakte zur Verfügung stellt.
Vielfach investieren Business Angels parallel zu VC-Gesellschaften.
Business Plan: Geschäftsplan eines
Unternehmens, in dem die Ziele des Unternehmens und deren Wege und der geplante Umsatz,
die Kosten und der Gewinn dargestellt werden.
Buy Back: Die Anteile, z.B. einer
Venture Capital Gesellschaft, werden durch den Altgesellschafter zurückverkauft.
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