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Lerne alt zu werden mit einem jungen Herzen. Das ist die Kunst. Johann Wolfgang von Goethe |
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SEEFELDER Infodienst Lexikon
Abbröckelnde Tendenz: langsame Kursrückgänge an der Börse Abschlag: Abschlag von den Börsenkursen, entweder durch ausgeschüttete Dividende (in der Kursnotiz bezeichnet als "ex Div") oder durch Fortfall eines Bezugsrechts ("ex Br"). Abschwächung: leicht rückläufige Börsentendenz Absicherung: Absicherung, auch Hedging genannt, bedeutet die Strategie zur Verringerung von Risiken, die durch ungünstige Zins-, Kurs- und Preisentwicklung entstehen können. Insbesondere im Wertpapierportfoliomanagement werden kommen Absicherungsstrategien (Hedgingstrategien) zur Anwendung. Verwendet werden hierzu Optionen und Finanzterminkontrakte. Verluste am Kassamarkt sollten durch Gewinne am Terminmarkt kompensiert werden. Allerdings können Verluste am Terminmarkt auch Gewinne am Kassamarkt aufzehren. abzinsen: Zinseszinsrechnung, bei der mit Hilfe eines Diskontierungsfaktors der Barwert ermittelt wird. Accounting standard: Rechnungslegungsprinzipien, auf internationaler Ebene noch nicht vereinheitlicht Added Value: Steigerung eines Unternehmenswerts, der durch das Einbringen von Management-Know-how durch den Gesellschafter eines Unternehmens, z.B. eines Venture Capital Beteiligungsunternehmens, verursacht wird. Ad-hoc-Publizität: Verpflichtung von Emittenten von Aktien, die zum Handel am amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, Insidertatbestände unverzüglich zu publizieren (§ 15 Wertpapierhandelsgesetz). Dies betrifft Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt sind und sich auf den Geschäftsverlauf und die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens auswirken und damit kursbeeinflussend sind. ADR, American Depositary Receipt: von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine von nichtamerikanischen Aktien, die an der Börse wie Aktien gehandelt werden. ADL, Advance-decline-Linie: Begriff aus der technischen Analyse; Anstiegs-/Abstiegslinie; sie gibt die Differenz aus der Anzahl gestiegener und gefallener Aktien eines Tages an und wird tätglich fortgeschrieben; Beispiel: 1. Tag: 80 gestiegene und 40 gefallene Aktien = ADL 40; 2. Tag: 90 gestiegene und 30 gefallene Aktien = ADL 60; ADL damit 40, 60, ..... AEX: Amsterdamer Aktienindex; er umfasst die 26 marktbreitesten niederländischen Aktien. Agio: Aufgeld bei Wertpapieren. Differenz zwischen dem niedrigeren Nennwert und dem höheren Ausgabepreis bzw. Kurswert eines Wertpapiers. Bei Aktien ist - vor allem bei Kapitalerhöhungen - eine Ausgabe mit meist erheblichem Agio üblich, insbesondere um hiermit stille Reserven auszugleichen. Airbag-Fonds: Fonds mit einer bestimmten Rückzahlungsgarantie zum Ende der Laufzeit. Aktien: Beteiligung an der Aktiengesellschaft. Man unterscheidet Inhaber- und Namensaktien. Bei der Inhaberaktie stehen die Aktionärsrechte dem Inhaber der Aktien zu, bei der Namensaktie dem auf der Aktienurkunde bezeichneten Eigentümer. Die Aktien sind frei übertragbar, jedoch ist bei der vinkulierten Namensaktie hierfür die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich. Aktienanalyse: Die Bewertung der Aktienkurse und deren voraussichtlichen Verlaufs. Nach der Fundamentalanalyse werden einerseits die wirtschaftlichen Daten aus dem Unternehmensbereich selbst, wie z.B. die Bilanzstruktur, die Ertragsentwicklung und die Absatzperspektiven, bewertet. Ferner werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens berücksichtigt, wie Konjunktur und Politik der Bundesbank. Hieraus werden die Faktoren gewichtet und prognostiziert, welchen weiteren Verlauf die künftigen Kurse der Aktie haben werden. Bei der Fundamentalanalyse sind Grundlage für den voraussichtlichen weiteren Verlauf der Kurse allein die Daten aus dem Börsenhandel mit diesem Wertpapier in Form der Charts. Die optischen Kursverläufe werden charakterisiert und in generelle Empfehlungen umgesetzt. In zunehmender Weise wird auch noch die sog. psychologische Analyse angewandt. Die künftige Kursrichtung wird hier auf der Grundlage des Konsumverhaltens, dem Geschäftsklima und der Stimmung unter den Börsenteilnehmern prognostiziert. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Aktie sollte unter gemeinsamer Anwendung all dieser Systeme vorgenommen werden, d.h. es sollte nicht auf eine einzelne Anlanyseform gesetzt werden. Aktienfonds: Aktienfonds sind Investmentfonds, die im wesentlich oder ausschließlich das eingezahlte Kapital in Aktien zum Zwecke größtmöglicher Risikostreuung investieren. Hier gibt es auch Branchen- oder Länderfonds, die speziell in diesen Bereichen investieren und damit in diesen Bereichen für die entsprechende Risikostreuung sorgen. Die Rechtsgrundlagen für solche Fonds sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt. Aktiengesellschaft: Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Aktionäre sind die Gesellschafter der Gesellschaft und üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft und wird durch den Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung gewählt (Modifikationen bei mitbestimmten Aktiengesellschaften und bei satzungsmäßigen Entsendungsrechten). Aktienindex: siehe unter Indices Aktiensplit: Bei einem Aktiensplit werden die Aktien in zwei oder mehrere Teile geteilt, also gesplittet. Damit werden übermäßig hohe Aktienkurse vermieden. Der Aktienkurs korrigiert sich am Splittag um das Splittverhältnis. Aktionärsbrief: Schriftliche, regelmäßig oder sporadisch erscheinende Mitteilungen der AG an ihre Aktionäre über den Geschäftsverlauf und andere für die Aktionäre relevante Entwicklungen und Ereignisse. |
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