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SEEFELDER Infodienst Lexikon
Abbröckelnde Tendenz: langsame Kursrückgänge an der Börse
Abschlag:
Abschlag von den Börsenkursen, entweder durch ausgeschüttete Dividende (in der Kursnotiz
bezeichnet als "ex Div") oder durch Fortfall eines Bezugsrechts ("ex
Br").
Abschwächung: leicht
rückläufige Börsentendenz
Absicherung: Absicherung,
auch Hedging genannt, bedeutet die Strategie zur Verringerung von Risiken, die durch
ungünstige Zins-, Kurs- und Preisentwicklung entstehen können. Insbesondere im
Wertpapierportfoliomanagement werden kommen Absicherungsstrategien (Hedgingstrategien) zur
Anwendung. Verwendet werden hierzu Optionen und Finanzterminkontrakte. Verluste am
Kassamarkt sollten durch Gewinne am Terminmarkt kompensiert werden. Allerdings können
Verluste am Terminmarkt auch Gewinne am Kassamarkt aufzehren.
abzinsen:
Zinseszinsrechnung, bei der mit Hilfe eines Diskontierungsfaktors der Barwert ermittelt
wird.
Accounting standard: Rechnungslegungsprinzipien, auf internationaler Ebene noch nicht
vereinheitlicht
Added Value:
Steigerung eines Unternehmenswerts, der durch das Einbringen von Management-Know-how durch
den Gesellschafter eines Unternehmens, z.B. eines Venture Capital
Beteiligungsunternehmens, verursacht wird.
Ad-hoc-Publizität: Verpflichtung von Emittenten von Aktien, die zum Handel am amtlichen oder
geregelten Markt zugelassen sind, Insidertatbestände unverzüglich zu publizieren (§ 15
Wertpapierhandelsgesetz). Dies betrifft Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt
sind und sich auf den Geschäftsverlauf und die Vermögens- und Finanzlage des
Unternehmens auswirken und damit kursbeeinflussend sind.
ADR, American Depositary Receipt: von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine von
nichtamerikanischen Aktien, die an der Börse wie Aktien gehandelt werden.
ADL, Advance-decline-Linie: Begriff aus der technischen Analyse; Anstiegs-/Abstiegslinie; sie
gibt die Differenz aus der Anzahl gestiegener und gefallener Aktien eines Tages an und
wird tätglich fortgeschrieben; Beispiel: 1. Tag: 80 gestiegene und 40 gefallene Aktien =
ADL 40; 2. Tag: 90 gestiegene und 30 gefallene Aktien = ADL 60; ADL damit 40, 60, .....
AEX:
Amsterdamer Aktienindex; er umfasst die 26 marktbreitesten niederländischen Aktien.
Agio: Aufgeld
bei Wertpapieren. Differenz zwischen dem niedrigeren Nennwert und dem höheren
Ausgabepreis bzw. Kurswert eines Wertpapiers. Bei Aktien ist - vor allem bei
Kapitalerhöhungen - eine Ausgabe mit meist erheblichem Agio üblich, insbesondere um
hiermit stille Reserven auszugleichen.
Airbag-Fonds:
Fonds mit einer bestimmten Rückzahlungsgarantie zum Ende der Laufzeit.
Aktien: Beteiligung
an der Aktiengesellschaft. Man unterscheidet Inhaber- und Namensaktien. Bei der
Inhaberaktie stehen die Aktionärsrechte dem Inhaber der Aktien zu, bei der Namensaktie
dem auf der Aktienurkunde bezeichneten Eigentümer. Die Aktien sind frei übertragbar,
jedoch ist bei der vinkulierten Namensaktie hierfür die Zustimmung der Gesellschaft
erforderlich.
Aktienanalyse:
Die Bewertung der Aktienkurse und deren voraussichtlichen Verlaufs. Nach der
Fundamentalanalyse werden einerseits die wirtschaftlichen Daten aus dem
Unternehmensbereich selbst, wie z.B. die Bilanzstruktur, die Ertragsentwicklung und die
Absatzperspektiven, bewertet. Ferner werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des
Unternehmens berücksichtigt, wie Konjunktur und Politik der Bundesbank. Hieraus werden
die Faktoren gewichtet und prognostiziert, welchen weiteren Verlauf die künftigen Kurse
der Aktie haben werden.
Bei der Fundamentalanalyse sind Grundlage für den
voraussichtlichen weiteren Verlauf der Kurse allein die Daten aus dem Börsenhandel mit
diesem Wertpapier in Form der Charts. Die optischen Kursverläufe werden charakterisiert
und in generelle Empfehlungen umgesetzt.
In zunehmender Weise wird auch noch die sog.
psychologische Analyse angewandt. Die künftige Kursrichtung wird hier auf der Grundlage
des Konsumverhaltens, dem Geschäftsklima und der Stimmung unter den Börsenteilnehmern
prognostiziert.
Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten
Aktie sollte unter gemeinsamer Anwendung all dieser Systeme vorgenommen werden, d.h. es
sollte nicht auf eine einzelne Anlanyseform gesetzt werden.
Aktienfonds: Aktienfonds
sind Investmentfonds, die im wesentlich oder ausschließlich das eingezahlte Kapital in
Aktien zum Zwecke größtmöglicher Risikostreuung investieren. Hier gibt es auch
Branchen- oder Länderfonds, die speziell in diesen Bereichen investieren und damit in
diesen Bereichen für die entsprechende Risikostreuung sorgen. Die Rechtsgrundlagen für
solche Fonds sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt.
Aktiengesellschaft:
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Aktionäre sind die Gesellschafter
der Gesellschaft und üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Der Vorstand führt
die Geschäfte der Gesellschaft und wird durch den Aufsichtsrat bestellt und überwacht.
Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung gewählt (Modifikationen bei
mitbestimmten Aktiengesellschaften und bei satzungsmäßigen Entsendungsrechten).
Aktienindex:
siehe unter Indices
Aktiensplit: Bei
einem Aktiensplit werden die Aktien in zwei oder mehrere Teile geteilt, also gesplittet.
Damit werden übermäßig hohe Aktienkurse vermieden. Der Aktienkurs korrigiert sich am
Splittag um das Splittverhältnis.
Aktionärsbrief:
Schriftliche, regelmäßig oder sporadisch erscheinende Mitteilungen
der AG an ihre Aktionäre über den Geschäftsverlauf und andere für die Aktionäre
relevante Entwicklungen und Ereignisse.
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