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Krisenmanagement für Unternehmen
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Kommt das
Unternehmen in eine Krise, so ist eine wichtige Maßnahme für das Gelingen einer
Unternehmenssanierung die Organisation des Krisenmanagements. Die Art und Weise der
Organisation des Krisenmanagements hängt dabei ganz wesentlich davon ab, in welchem
Stadium der Krise die Geschäftsführung des Unternehmens erkannt hat, dass das
Unternehmen überhaupt sanierungsbedürftig ist. |
| Organisation bei
vorausschauenden Unternehmenssanierungen |
Bei vorausschauend handelnden Unternehmensleitern wird die
Sanierungsbedürftigkeit frühzeitig erkannt werden. Die Erkenntnis der
Sanierungsbedürftigkeit wird sich bei vorausschauenden Unternehmenssanierungen auf einen
ganz kleinen Kreis, z.B. auf das Management und diejenigen beschränken, die die
Finanzzahlen des Unternehmens und ihren Trend kennen. Insbesondere wird die
Sanierungsbedürftigkeit auch den Mitarbeitern des Unternehmens nicht bekannt sein. In
diesem Stadium verfügt das Unternehmen noch über so viel Liquidität, dass alle
Gläubiger bezahlt werden. Vollstreckungen drohen noch nicht. Ein Vertrauensverlust bei
Gläubigern und Geschäftspartnern ist noch nicht eingetreten.
In einem solchen Falle kann das Krisenmanagement durch Bildung eines Krisenstabs
aus eigenen Mitarbeitern unter Hinzunahme externer Berater organisiert werden. Die
Sanierungsverhandlungen werden in diesem Falle lediglich mit den wichtigsten
Geschäftspartnern, insbesondere der Hausbank, geführt. Diese werden in der Regel
kooperativ und verständig genug sein, die Verschärfung der Krise erst gar nicht
entstehen zu lassen. Sie werden gemeinsam ein Konzept erarbeiten und durchführen, wie auf
den drohenden Verbrauch der Restliquidität reagiert wird. Weder Mitarbeiter noch Kunden
oder Lieferanten erfahren, dass das Unternehmen in den Beginn einer Unternehmenskrise
eingetreten ist. Ein Imageschaden für das Unternehmen und sein Fortkommen wird vermieden. |
| Organisation, wenn
die Krise schon ernst ist |
In diesem Falle wurden vom Management alle Frühwarnungen für den
Beginn der Krise missachtet.
Ist der Geschäftsführer auch alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter oder ist
der Schuldner eine natürliche Person, z.B. ein Einzelunternehmer, wird die Initiative
für eine Sanierung und ihre Durchführung maßgeblich von außen kommen
müssen. Die Durchführung erfolgt insbesondere von einem Sanierer, der
als Manager auf Zeit in das Unternehmen geht und zusammen mit dem
Gesellschaftergeschäftsführer oder Unternehmer die Sanierung betreibt. |
| Einbindung von
Krisenmanagern |
Bei der Erarbeitung und Durchführung des Sanierungskonzepts sollten
externe Personen, wie z.B. Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwälte,
maßgeblich mitwirken. Durch die externen Berater werden insbesondere auch
unternehmensübergreifende Sichtweisen, Erfahrungen und Lösungsmöglichkeiten in das
Sanierungskonzept integriert. Vor allem sollte ein eigener Sanierungsmanager eingesetzt
werden.
Vielfach bietet es sich daher an, einen Sanierungsmanager einzusetzen, der von der
Hausbank unabhängig ist. Ein eventueller Nachteil bei der Kommunikation mit der Hausbank
wird meist durch den Vorteil des Erreichens eines besseren Sanierungskonzeptes
wettgemacht. |
| Sanierungsbeirat |
Ferner sollte für die Phase der Sanierung ein Sanierungsbeirat
begründet werden. Die Funktion des Beirats ist nicht nur die Überwachung der Sanierung,
sondern im wesentlichen auch die Mitwirkung bei der Beratung. Die wesentlichen
Entscheidungen sollten der Zustimmung des Beirats vorbehalten sein. Damit können
Entscheidungen und vor allem auch Forderungen gegenüber Gläubigern zur Leistung von
Sanierungsbeiträgen wesentlich besser vermittelt werden, als wenn dies die Entscheidung
des Unternehmers selbst oder seines Sanierungsmanagers wäre. |
| Mediation,
mediative Verhandlungsführung |
Bei den wichtigsten
Sanierungsverhandlungen sollte auch ein souveräner und geschickter Mediator eingesetzt
werden, der in der Verhandlungsführung und der Kommunikation ausgebildet ist. Ferner
sollte der Mediator nicht als Sprachrohr des Schuldners agieren, sondern seine
eigenständige Meinung bilden und diese kundgeben. Seine Aufgabe ist, bei den wichtigsten
Sanierungsverhandlungen, z.B. bei denen mit der Hausbank oder einem Großlieferanten,
Brücken zu schlagen und Emotionen zu neutralisieren.
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