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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Die Absicherung von Krediten und anderen Zahlungsverpflichtungen - Fortsetzung

Der Kreditmarkt

Infolge der Finanzkrise ist die Situation bei der Aufnahme von Fremdkapital sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen wenig befriedigend. Vielfach werden Kredite überhaupt nicht vergeben. Wenn sie vergeben werden, werden erhebliche Sicherheiten verlangt und darüber hinaus sind die Zinssätze für das Darlehen relativ hoch. Die Gründe hierfür sind einerseits, dass sich Banken und Sparkassen aufgrund der Finanzkrise und der fehlgeleiteten Spekulationen vor allem der Banken in einer äußerst schweren wirtschaftlichen und finanziellen Verfassung befinden. Man könnte sagen, dass es den Banken und Sparkassen heute oftmals schlechter geht, als vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wenn Kredite noch vergeben werden, wird wesentlich mehr als früher darauf geachtet, dass ausreichend qualitative Sicherheiten für den Kredit eingeräumt werden. Die Sicherheitenfrage spielt damit die entscheidende Rolle, ob und wenn ja, zu welchen Bedingungen ein Kredit gewährt wird.

Hinzu kommt, dass das Eigenkapital der Bank auch darüber entscheidet, in welcher Höhe überhaupt ein Kredit vergeben werden darf, denn Darlehen müssen durch eigene Mittel gesichert werden. Reichen diese eigenen Mittel nicht aus, muss die Darlehensvergabe unterbleiben. Deshalb können vielfach kleine Banken, wie z.B. Raiffeisenbanken, Kredite schon deshalb nicht vergeben, weil ihnen schlicht das Eigenkapital hierzu fehlt.



Pflicht der Bank zur Forderung von Sicherheiten

Ausgereicht wird der Kredit gegen entsprechende Sicherheiten. Die Banken müssen bereits aufgrund der gesetzlichen Lage darauf achten, dass ihre Darlehensansprüche ausreichend abgesichert sind. Dies folgt insbesondere daraus, dass den Banken fremde Gelder anvertraut sind, mit deren Hilfe sie die ausgereichten Kredite refinanzieren. Diejenigen, die der Bank Geld anvertraut haben, wollen ihre Forderungen geschützt sehen, also sicher sein, dass sie ihr Kapital nebst den vereinbarten Zinsen zurückerhalten. Andernfalls müssten sie sich gegen das Ausfallsrisiko so absichern lassen, wie dies im Verhältnis der Bank gegenüber ihrem Kreditnehmer der Fall ist. Dies wäre aber nicht durchführbar, so dass das Bankensystem kaum mehr funktionstauglich wäre. Die Sicherheit desjenigen, der der Bank Kapital anvertraut, muss daher aus der Sicherheit des Systems kommen, dass nämlich die Bank stets in der Lage ist, dem Kapitaleinleger das Kapital und die Zinsen zu bezahlen. Die Sicherheit des Systems ist aber nur dann gewährleistet, wenn die Bank ihrerseits die Ansprüche aus den ausgereichten Krediten befriedigen kann, was von der Frage abhängt, welche Sicherheiten mit welcher Qualität der Bank im Gegenzug zur Darlehensvergabe eingeräumt werden, die dann verwertet werden können, wenn die Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen können.

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Nähere Informationen, insbesondere zu den einzelnen Sicherheiten und mit Tipps und Mustervorlagen erhalten Sie in unserer Broschüre "Kreditsicherheiten"