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Die Absicherung von Krediten und anderen Zahlungsverpflichtungen - Fortsetzung
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Der Kreditmarkt
Infolge der Finanzkrise ist die Situation bei der Aufnahme von Fremdkapital sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen wenig befriedigend.
Vielfach werden Kredite überhaupt nicht vergeben. Wenn sie vergeben werden, werden erhebliche Sicherheiten verlangt und darüber hinaus
sind die Zinssätze für das Darlehen relativ hoch. Die Gründe hierfür sind einerseits, dass sich Banken und Sparkassen aufgrund der Finanzkrise und
der fehlgeleiteten Spekulationen vor allem der Banken in einer äußerst
schweren wirtschaftlichen und finanziellen Verfassung befinden. Man könnte sagen, dass es den Banken und Sparkassen heute oftmals
schlechter geht, als vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wenn Kredite noch vergeben werden, wird wesentlich mehr als
früher darauf geachtet, dass ausreichend qualitative Sicherheiten für den Kredit eingeräumt werden. Die Sicherheitenfrage spielt
damit die entscheidende Rolle, ob und wenn ja, zu welchen Bedingungen ein Kredit gewährt wird.
Hinzu kommt, dass das Eigenkapital der Bank auch darüber entscheidet, in welcher Höhe überhaupt ein Kredit vergeben werden darf,
denn Darlehen müssen durch eigene Mittel gesichert werden. Reichen diese eigenen Mittel nicht aus, muss die Darlehensvergabe unterbleiben.
Deshalb können vielfach kleine Banken, wie z.B. Raiffeisenbanken, Kredite schon deshalb nicht vergeben, weil ihnen schlicht das
Eigenkapital hierzu fehlt.
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Pflicht der Bank zur Forderung von Sicherheiten
Ausgereicht wird der Kredit gegen entsprechende Sicherheiten. Die Banken müssen bereits aufgrund der gesetzlichen Lage
darauf achten, dass ihre Darlehensansprüche ausreichend abgesichert sind. Dies folgt insbesondere daraus, dass den Banken
fremde Gelder anvertraut sind, mit deren Hilfe sie die ausgereichten Kredite refinanzieren. Diejenigen, die der Bank Geld
anvertraut haben, wollen ihre Forderungen geschützt sehen, also sicher sein, dass sie ihr Kapital nebst den vereinbarten
Zinsen zurückerhalten. Andernfalls müssten sie sich gegen das Ausfallsrisiko so absichern lassen, wie dies im Verhältnis
der Bank gegenüber ihrem Kreditnehmer der Fall ist. Dies wäre aber nicht durchführbar, so dass das Bankensystem kaum mehr
funktionstauglich wäre. Die Sicherheit desjenigen, der der Bank Kapital anvertraut, muss daher aus der Sicherheit des
Systems kommen, dass nämlich die Bank stets in der Lage ist, dem Kapitaleinleger das Kapital und die Zinsen zu bezahlen.
Die Sicherheit des Systems ist aber nur dann gewährleistet, wenn die Bank ihrerseits die Ansprüche aus den ausgereichten
Krediten befriedigen kann, was von der Frage abhängt, welche Sicherheiten mit welcher Qualität der Bank im Gegenzug zur
Darlehensvergabe eingeräumt werden, die dann verwertet werden können, wenn die Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr
bedienen können.
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Nähere Informationen, insbesondere zu den einzelnen Sicherheiten
und mit Tipps und Mustervorlagen erhalten Sie in unserer Broschüre "Kreditsicherheiten"
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