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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung








Zulassungsverfahren und Verkaufsprospekt

Der Zulassung zur Börse ist ein Verkaufsprospekt beizufügen, der durch die BAFin geprüft und gebilligt wurde. Der Verkaufsprospekt hat zahlreiche Angaben zu enthalten, wie dies durch das Verkaufsprospektgesetz vorgegeben ist. Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:

 

Firma, Gründung, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft
falls die Gesellschaft ein Konzernunternehmen ist: Beschreibung des Konzerns und Einbindung der Gesellschaft in den Konzern
Höhe des gezeichneten Kapitals
die Zahl und die Gattungen der Anteile, in die das Kapital zerlegt ist, unter Angabe ihrer Hauptmerkmale und die Höhe der ausstehenden Einlagen
Nennbetrag eines genehmigten oder bedingten Kapitals
die Dauer der Ermächtigung für die Kapitalerhöhung
die Bedingungen und das Verfahren für die Ausgabe neuer Aktien
Aktionäre, die auf den Emittenten mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können, sofern sie der Gesellschaft bekannt sind
wichtigste Bereiche der Geschäftstätigkeit des Emittenten
Abhängigkeit des Emittenten von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, sofern von wesentlicher Bedeutung
wichtigste laufende Investitionen (ohne Finanzanlagen)
Gerichts- und Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben können
Namen und Anschrift der Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane und die Stellung beim Emittenten, außerdem für jedes Organ getrennt die gewährten Gesamtbezüge