Kommanditgesellschaft
Erscheinungsformen der Kommanditgesellschaft
- Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen
Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma mit mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter
(dem Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (dem
Kommanditisten)
- Rechtsform meist für kleinere und mittlere Unternehmen
- die KG entwickelt sich oftmals aus der OHG durch Aufnahme weiterer Gesellschafter, die
die persönliche Haftung nicht übernehmen; vielmals auch durch Erbfälle, bei denen die
Erben die Stellung von Kommanditisten annehmen
- klassische Form der Familiengesellschaft; der Senior fungiert als Komplementär, die
mitarbeitenden Familienmitglieder als Kommanditisten
Struktur der
Kommanditgesellschaft Personengesellschaft
Rechtsgrundlagen: §§ 161 177a, 105 160 HGB, 705 740 BGB
rechtliche Verselbständigung wie OHG
keine Rechtsfähigkeit der Gesellschaft
Eintragung im Handelsregister
Geschäftsführung durch den Komplementär
Widerspruchsrecht der Kommanditisten bei ungewöhnlichen Geschäften
kein Wettbewerbsverbot des Kommanditisten
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Co. KG
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