| Bei der Beurteilung, ob eine optimale Kapitalstruktur vorliegt, kommt der Fristigkeit der Verschuldung eine erhebliche
Bedeutung zu. Dabei gilt die Faustregel, dass langfristig im Unternehmen gebundenes Vermögen (z.B. Immobilien, Produktionsanlagen)
durch Eigenkapital und eventuell durch einem kleinen Anteil an langfristiger Fremdfinanzierung finanziert wird.
Langfristiges Umlaufvermögen (z.B. Mindestbestand an Vorräten) kann langfristig fremd finanziert werden. Nur kurzfristig
gebundenes Vermögen (z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder nicht betriebsnotwendige Vorräte) kann kurzfristig
fremd finanziert werden, z.B. durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und einem Kontokorrentkredit. |