Die Höhe der jährlich für einen Kredit zu zahlenden Annuitäten hängt von mehreren Faktoren ab:
- von der Höhe des Kreditbetrags,
- von der Höhe des Zinssatzes und
- von der Höhe des Tilgungssatzes.
Die Höhe des Zins- und Tilgungssatzes bestimmt zudem die Laufzeit des Kredits, bis dieser vollständig zurückgezahlt ist. Diese
Laufzeit muss sich bei einer qualitätiven Finanzierung an dem Zweck der Finanzierung orientieren. Soll der Kredit zur Finanzierung
der Herstellung oder Anschaffung eines abnutzbaren Gegenstandes erfolgen, dann sollte die Laufzeit des Kredits mit der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer des abnutzbaren Gegenstandes identisch sein.
Dies ist auch aus steuerlicher Sicht notwendig, denn die Tilgungsleistungen
stellen keine das zu versteuernde Einkommen reduzierende Kosten dar. Kosten in diesem Zusammenhang sind die Abschreibungen.
Allerdings ist der Gleichlauf von Tilgungsleistung und Abschreiben auf das Wirtschaftsjahr gesehen nicht vollständig identisch, denn
die Tilungsleistungen erfolgen in der Regel progressiv und die Abschreibungen linear. Aber hier besteht damit in der Anfangszeit
der Herstellung oder Anschaffung ein weiterer Finanzierungsvorteil, indem nämlich anfangs die Abschreibungen höher sind als die
Tilgungsleistungen und damit ein Finanzierungseffekt durch ersparte Steuern entsteht. Zum Ende der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer dreht sich das allerdings um, indem die Abschreibungen geringer sind als die Tilgungsleistungen. Denn bei einem
Kredit mit fester Annuität steigt der Tilgungsanteil in Höhe der ersparten Zinsen. Auf die Gesamtdauer des Kredits gesehen sollte
aber, wie gesagt, die Laufzeit des Kredits identisch sein zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des finanzierten Gegenstandes.
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