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Sonntag, 05.02.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung








Das Firmenfahrzeug

Wenn Unternehmer und Freiberufler mit dem Firmenwagen mehr als 50 % privat fahren, können diese wählen, ob sie das Fahrzeug im Betriebsvermögen halten und ihren Privatanteil privat übernehmen oder ob sie das Fahrzeug im Privatvermögen halten und für betriebliche Fahrten einen Kostenanteil von 0,30 Euro als Betriebsausgaben geltend machen. Diese Wahlmöglichkeit setzt allerdings voraus, dass der betriebliche Anteil der Nutzung größer als 10 % ist. Denn würde er kleiner sein, wäre es nicht möglich, das Fahrzeug im Betriebsvermögen zu halten.

Meist ist es günstiger, wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen gehalten wird. Es kann aber durchaus günstiger sein, wenn es im Privatvermögen gehalten wird, was insbesondere dann der Fall ist, wenn auf die Nutzung teurer Fahrzeuge verzichtet wird.

Beispiel:

Anschaffungskosten € 20.000, Betriebsfahrten 12.000 km/Jahr, Privatanteil 60 %

Variante 1: Auto im Betriebsvermögen

Abschreibung, 6 Jahre, EUR 3.333
Laufende Kosten, EUR 4.000
Gesamtkosten, EUR 7.333

Privatfahrten 60 %, EUR 4.400
Absetzbar, EUR 2.933

Variante 2: Fahrzeug im Privatvermögen

Absetzbar 12.000 km á € 0,30, das sind gesamt EUR 3.600

In diesem Falle ist es günstiger, wenn das Fahrzeug im Privatvermögen gehalten wird und die betrieblichen Fahrten in Rechnung gestellt werden. Denn der private Halter kann EUR 3.600 absetzen. Würde er das Fahrzeug im Betriebsvermögen halten könnte er nur EUR 2.933 steuerlich geltend machen.

Mit unserer Berechnungsvorlage können Sie die aktuell nach dieser Methode berechnen, welche der Alternativen für Sie die bessere ist: