Folgende Arten des Factoring-Geschäfts gibt es:
Full-Service-Factoring:
Das Verfahren - auch Standardfactoring genannt - umfaßt neben der umsatzkongruenten
Finanzierung auch eine hundertprozentige Risikoabsicherung und eine Entlastung beim
Debitorenmanagement.
Online-Factoring:
Abwicklung des Factoringverfahrens unter Verwendung moderner Datenübertragungstechnik.
Bulk-Factoring:
auch Inhouse-Factoring oder Eigenservice-Factoring genannt: der Factoringkunde nutzt die
Finanzierung und Risikoabsicherung durchden Factor, verzichtet aber auf weitergehende
Dienstleistungen. Er führt die Debitorenbuchhaltung - treuhänderisch für den Factor -
selbst durch.
Fälligkeits-Factoring:
Factoring-Variante, bei der der Factoringkunde die Vorteile der vollständigen
Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf die
sofortige Regulierung des Kaufpreises verzichtet.
Echtes/Unechtes Factoring:
Factoringverfahren, bei denen der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (Delkredereschutz),
werden als echtes Factoring bezeichnet; Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos nennt
man ´unechtes Factoring`. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes
Factoring praktiziert.
Offenes/Stilles Factoring:
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert
und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen; beim stillen Factoring-Verfahren wird
die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. In Deutschland wird
überwiegend die offene Abtretung praktiziert.
Export-Factoring/Import-Factoring:
Die Factoringinstitute bieten Factoring sowohl für den inländischen als auch für den
grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure)
die Leistungen eines Factors in Deutschland für
ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring.
Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen
eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.