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Leasing
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Leasing ist für den Unternehmer eine Möglichkeit,
liquide zu bleiben. Während für Privatleute das Leasing sich häufig als
Verbraucherfalle entpuppt, bietet es für den Unternehmer zahlreiche Vorteile.
Nicht zu verwechseln ist das Leasing mit dem sog. Finanzierungskauf.
Während beide Formen der Erhaltung der Liquidität dienen und ein Gegenstand gemietet
wird, gibt es doch einen entscheidenden Unterschied. Beim Leasing bleibt nämlich der
Gegenstand Eigentum der Leasinggesellschaft, wohingegen beim Mietkauf der Mietgegenstand
Eigentum des Mieters wird, mit allen Vor- und Nachteilen. Bei Vertragsabschluss sollte
unbedingt auf diesen Unterschied geachtet werden.
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Wann
lohnt sich Leasing ? |
Leasing ist immer dann sinnvoll,
wenn das gesamte verfügbare Kapital in Geschäfte gesteckt wird, die so rentabel sind,
dass die Mehrkosten für das Leasing gegenüber einem Kauf mit Eigenkapital oder einer
Kreditfinanzierung nicht ins Gewicht fallen. |
Vorteile
für den Unternehmer |
- indirekte Bilanz- und
Steuervorteile: Leasingraten und Sonderzahlungen sind sofort voll absetzbar;
Leasingfahrzeuge gehören wirtschaftlich nicht dem Leasingnehmer, so dass er nicht in das
Anlagevermögen der Bilanz fällt - erleichterte Finanzierung, da keine Sicherheiten
verlangt bzw. gebunden werden
- neben der bereits erwähnten Liquidität werden teilweise Preisvorteile durch
Rabatte, die der Leasinggeber erhält, an den Kunden weitergegeben |
Leasing-Varianten |
Es gibt das Finanzierungs-, das
Operating-, das Immobilien-, das Hersteller-Leasing, sowie das
"Sale-and-lease-back". |
Vertragliche
Besonderheiten |
Sollte der Kaufvertrag
vorsehen, dass nicht die Leasingfirma, sondern der Leasingnehmer den Vertrag
unterzeichnet, sollte eine Zusatzvereinbarung getroffen werden, wonach der Vertrag nur
dann zustande kommt, dass eine Leasinggesellschaft die Finanzierung übernimmt. Im
Vertrag sollte festgehalten werden, dass der Leasingnehmer im Namen der Leasingfirma
Reparatur- und Serviceaufträge erteilen darf.
Selten wird die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung im Vertrag erwähnt werden, da
es sich bei Leasing um ein Finanzierungsmodell handelt und hier der Grundsatz der
Unkündbarkeit gilt. Eine Ausnahme gilt bei unbefristeten Verträgen (selten), wobei hier
in der Regel die Kündigungsgründe im Vertrag enthalten sind. Das außerordentliche
Kündigungsrecht, i.d.R. für den Leasinggeber z.B. bei fehlender Versicherungsnachweise,
vertragswidrigem Gebrauch, Zahlungsverzug, bleibt jedoch erhalten. Hier gelten jedoch
strenge Anforderungen. |
zum Kfz-Leasing
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