Suchen bei seefelder.de
Benutzerdefinierte Suche

Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

Home Inhaltsverzeichnis Lexikon Unternehmensbörse Über uns Impressum, Kontakt

Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung








Leasing

Leasing ist für den Unternehmer eine Möglichkeit, liquide zu bleiben. Während für Privatleute das Leasing sich häufig als Verbraucherfalle entpuppt, bietet es für den Unternehmer zahlreiche Vorteile.

Nicht zu verwechseln ist das Leasing mit dem sog. Finanzierungskauf. Während beide Formen der Erhaltung der Liquidität dienen und ein Gegenstand gemietet wird, gibt es doch einen entscheidenden Unterschied. Beim Leasing bleibt nämlich der Gegenstand Eigentum der Leasinggesellschaft, wohingegen beim Mietkauf der Mietgegenstand Eigentum des Mieters wird, mit allen Vor- und Nachteilen. Bei Vertragsabschluss sollte unbedingt auf diesen Unterschied geachtet werden.



Wann lohnt sich Leasing ?

Leasing ist immer dann sinnvoll, wenn das gesamte verfügbare Kapital in Geschäfte gesteckt wird, die so rentabel sind, dass die Mehrkosten für das Leasing gegenüber einem Kauf mit Eigenkapital oder einer Kreditfinanzierung nicht ins Gewicht fallen.

Vorteile für den Unternehmer

- indirekte Bilanz- und Steuervorteile: Leasingraten und Sonderzahlungen sind sofort voll absetzbar; Leasingfahrzeuge gehören wirtschaftlich nicht dem Leasingnehmer, so dass er nicht in das Anlagevermögen der Bilanz fällt

- erleichterte Finanzierung, da keine Sicherheiten verlangt bzw. gebunden werden

- neben der bereits erwähnten Liquidität werden teilweise Preisvorteile durch Rabatte, die der Leasinggeber erhält, an den Kunden weitergegeben

Leasing-Varianten

Es gibt das Finanzierungs-, das Operating-, das Immobilien-, das Hersteller-Leasing, sowie das "Sale-and-lease-back".

Vertragliche Besonderheiten

Sollte der Kaufvertrag vorsehen, dass nicht die Leasingfirma, sondern der Leasingnehmer den Vertrag unterzeichnet, sollte eine Zusatzvereinbarung getroffen werden, wonach der Vertrag nur dann zustande kommt, dass eine Leasinggesellschaft die Finanzierung übernimmt.

Im Vertrag sollte festgehalten werden, dass der Leasingnehmer im Namen der Leasingfirma Reparatur- und Serviceaufträge erteilen darf.

Selten wird die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung im Vertrag erwähnt werden, da es sich bei Leasing um ein Finanzierungsmodell handelt und hier der Grundsatz der Unkündbarkeit gilt. Eine Ausnahme gilt bei unbefristeten Verträgen (selten), wobei hier in der Regel die Kündigungsgründe im Vertrag enthalten sind. Das außerordentliche Kündigungsrecht, i.d.R. für den Leasinggeber z.B. bei fehlender Versicherungsnachweise, vertragswidrigem Gebrauch, Zahlungsverzug, bleibt jedoch erhalten. Hier gelten jedoch strenge Anforderungen.

zum Kfz-Leasing