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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
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Wir gründen für Sie ein Unternehmen in der Schweiz!


Steuersystem in der Schweiz

Nach dem Schweizer Steuersystem werden Steuern auf drei Ebenen erhoben, nämlich auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Dem entsprechend sind auch die Steuergesetze dezentralisiert. Die Bundessteuern werden in der Schweiz einheitlich erhoben. Für die Steuern der Kantone und Gemeinden gibt es in jedem der 26 Kantone ein eigenes Steuergesetz. Die indirekten Steuern sowie Abgaben in Form von Belastungen des Konsums und des Verbrauchs sind dem Bund vorbehalten.

Die Steuerbelastung juristischer Personen liegt netto nach Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der Steuern abhängig vom Steuerniveau des Kantons und der Höhe des zu versteuernden Gewinns zwischen 14 bis 30%, davon entfallen 8.5% auf die direkte Bundessteuer. Erhebliche steuerliche Vorteile gibt es für Holdinggesellschaften als so genannte Domizilgesellschaft. Gering ist daher der Anteil bei den Unternehmenssteuern. So liegt der Anteil der Unternehmenssteuern nur bei etwa 10% des gesamten Steueraufkommens.
Wir gründen für Sie ein Unternehmen in der Schweiz!


In Deutschland dagegen unterliegen Körperschaften einer Steuerpflicht von ca. 30 % des Gewinns für Körperschaftsteuern, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (abhängig von der Höhe des gemeindlichen Hebesatzes).

Die Steuerpflichtigen haben jedes Jahr - oder jedes zweite Jahr, je nach Aufenthaltskanton - eine Einkommens- und Steuererklärung ihrer lokalen Steuerbehörde einzureichen.

Auch für natürliche Personen ist die Schweiz ein beliebtes Land. Insbesondere wird in der Schweiz keine Erbschafts– und Schenkungssteuer bei direkten Nachkommen erhoben.
 

Näheres erfahren Sie in unserer Broschüre:
Unternehmensgründung in der Schweiz aus der Sicht deutscher Unternehmer

 

Gerne betreuen wir Sie bei Ihrer Unternehmens-Neugründung in der Schweiz