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Steuersystem in der Schweiz
Nach dem Schweizer Steuersystem werden Steuern auf drei Ebenen erhoben, nämlich
auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Dem entsprechend sind
auch die Steuergesetze dezentralisiert. Die Bundessteuern werden in der Schweiz
einheitlich erhoben. Für die Steuern der Kantone und Gemeinden gibt es in jedem
der 26 Kantone ein eigenes Steuergesetz. Die indirekten Steuern sowie Abgaben in
Form von Belastungen des Konsums und des Verbrauchs sind dem Bund vorbehalten.
Die Steuerbelastung juristischer Personen liegt netto nach Berücksichtigung der
Abzugsfähigkeit der Steuern abhängig vom Steuerniveau des Kantons und der Höhe
des zu versteuernden Gewinns zwischen 14 bis 30%, davon entfallen 8.5% auf die
direkte Bundessteuer. Erhebliche steuerliche Vorteile gibt es für
Holdinggesellschaften als so genannte Domizilgesellschaft. Gering ist daher der
Anteil bei den Unternehmenssteuern. So liegt der Anteil der Unternehmenssteuern
nur bei etwa 10% des gesamten Steueraufkommens. |
In Deutschland dagegen unterliegen Körperschaften einer Steuerpflicht von ca. 30
% des Gewinns für Körperschaftsteuern, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
(abhängig von der Höhe des gemeindlichen Hebesatzes).
Die Steuerpflichtigen haben jedes Jahr - oder jedes zweite Jahr, je nach
Aufenthaltskanton - eine Einkommens- und Steuererklärung ihrer lokalen
Steuerbehörde einzureichen.
Auch für natürliche Personen ist die Schweiz ein beliebtes Land. Insbesondere
wird in der Schweiz keine Erbschafts– und Schenkungssteuer bei direkten
Nachkommen erhoben.
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Näheres erfahren Sie in unserer Broschüre:
Unternehmensgründung in
der Schweiz aus der Sicht deutscher Unternehmer |
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