Die Schweiz ist der grösste Offshore-Finanzplatz der Welt, und zwar noch vor London, New York oder Frankfurt. Für den
gewerbsmässigen Handel mit Effekten, für die Führung eines Fonds und für die Tätigkeit als Vermögensverwalter ist eine
Bewilligung in der Schweiz nicht notwendig. Das Bank-Kundengeheimnis hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Allerdings
bietet das Bankgeheimnis keinen Schutz, wenn der Verdacht besteht, dass die deponierten Geldbeträge aus Tatbeständen stammen,
die nach schweizerischem Recht strafrechtlich relevant sind. Insbesondere aus diesen Gründen ist die Schweiz weltweit führend
im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft.
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