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Unternehmensgründungen in der Schweiz durch deutsche Unternehmer erfolgen vorrangig als Holdinggesellschaften.
Die Vorteile einer Holdinggesellschaft in der Schweiz sind insbesondere steuerlich motivierte Gründe. In der Schweiz
gibt es steuerliche Regelungen speziell für Holdinggesellschaften, die die Steuerlast für das Unternehmen erheblich senken.
Die Versteuerung einer Holdinggesellschaft hängt dabei in erster Linie davon ab, in welchem Kanton das Unternehmen seinen
Sitz wählt. Allerdings müssen aus Sicht des deutschen Unternehmers darüber hinaus die Regelungen des deutsch-schweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommens und vor allem das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden. Steuervorteile in der Schweiz
können bei der Wahl eines falschen Konzepts schnell wieder zunichte gemacht werden.
Holdinggesellschaften in der Schweiz müssen die Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der GmbH haben. Dabei ist es
nötig, dass im geschäftsführenden Organ Schweizer sind.
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