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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Offshore-Gesellschaften

Handelt es sich bei einer Offshore-Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft, wird diese vom deutschen Finanzamt steuerlich nicht anerkannt. Eine Vermutung, dass es sich um eine Briefkastengesellschaft handelt besteht aus Sicht der Finanzbehörden dann, wenn Sitz der Offshore-Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland ist. Die Vermutung wird bestärkt, wenn plausible Gründe für den Sitz einer Offshore-Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland nicht vorliegen, Personal und Ausstattung vor Ort fehlen und insbesondere die Geschäfte vom Inland aus gemacht werden.