|
Unternehmensgründung auf Malta
|
Zwar werden die Unternehmensgewinne zunächst mit 35 % besteuert. Durch
zahlreiche Vergünstigungen und Ausnahmen fällt im Ergebnis mit einer als
"Malta-Modell" bekannten Konstruktion aber nur eine
Unternehmenssteuer von 5 % an und macht das Land neben Zypern zu einer der
wichtigsten Steueroase innerhalb der EU. Deshalb gibt es hier Probleme mit der EU, so
dass der Satz wohl angehoben werden wird. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen
wird es aber als Obergrenze nicht über 15 % hinausgehen.
Malta fällt nicht unter die Strafsteuer des deutschen Außensteuergesetzes. |
|
|