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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Unternehmensgründung auf Malta

Zwar werden die Unternehmensgewinne zunächst mit 35 % besteuert. Durch zahlreiche Vergünstigungen und Ausnahmen fällt im Ergebnis mit einer als "Malta-Modell" bekannten Konstruktion aber nur eine Unternehmenssteuer von 5 % an und macht das Land neben Zypern zu einer der wichtigsten Steueroase innerhalb der EU. Deshalb gibt es hier Probleme mit der EU, so dass der Satz wohl angehoben werden wird. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird es aber als Obergrenze nicht über 15 % hinausgehen.

Malta fällt nicht unter die Strafsteuer des deutschen Außensteuergesetzes.