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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Im Beet des Erfolges blüht die Verwegenheit.
asiatisches Sprichwort





Unternehmensgründung auf Gibraltar

Gibraltar ist seit über 300 Jahren Kronkolonie des Vereinigten Königreichs Großbritanniens. Es ist eine kleine Insel an der Südspitze Spaniens zwischen Spanien und Afrika. Es umfasst nur eine Fläche von 6,5 km und ist als Affenfelsen bekannt, weil dort die Affen frei herumlaufen. Gibraltar gehört zur EU. Währung ist das gibraltarische Pfund, das im Verhältnis zum englischen Pfund im Verhältnis 1:1 gebunden ist. Auf Gibraltar sind mehr als 75.000 Offshore-Gesellschaften ansässig. Amtssprache ist englisch.

Für in Gibraltar ansässige Personen ist das Land steuerlich nicht günstig. Die Einkommensteuer beträgt zwischen 20 und 45 %. Für nicht ansässige Personen, die auf Gibraltar eine so genannte Exempted Company unterhalten, bestehen kaum Steuerpflichten, wenn diese dort nur mit außerhalb der Kronkolonie angelegten Vermögenswerten handelt und diese verwaltet. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist ferner, dass die Gesellschaft keine Geschäfte in Gibraltar oder mit in Gibraltar ansässigen Personen tätigt. Die Gesellschaftsanteile werden meist von in Gibraltar ansässigen Rechtsanwälten treuhänderisch gehalten und diese übernehmen auch die Stellung eines nominellen Direktors.

Es ist Vorsicht bei der Konstruktion geboten, weil Gibraltar zu den Gebieten mit niedriger Besteuerung im Sinne des § 2 Abs. 1 AStG gehört und damit als Steueroase gewertet wird.