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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Altersvorsorge-Sondervermögen

Die Diskussion über die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und die zunehmende Zurückhaltung der Unternehmen bei der Zusage betrieblicher Alterversorgungen lassen den Bürger aufhorchen. Ihm wird in zunehmender Weise bewusst, dass die staatliche und betriebliche Altersversorgung nur eine Grundversorgung darstellen kann. Er muss also selbst für das Alter vorsorgen.

Seit dem 01.04.1998 ist im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften ein neues Alterssicherungsprodukt gesetzlich anerkannt worden, nämlich das so genannte Altersvorsorge-Sondervermögen – auch AS-Fonds genannt. Ein solcher Fonds ist speziell auf das Ziel einer Altersvorsorge zugeschnitten, nämlich die Erreichung einer angemessenen Altersversorgung mit möglichst geringem Aufwand und Risiko.

Ein solcher Fonds hat zusätzlich zu den für alle Investmentfonds geltenden gesetzlichen Regelungen des KAGG weitere Besonderheiten zu beachten.

  • Die Investitionen erfolgen überwiegend in Substanzwerten.
  • Der Aktienanteil darf maximal 75 % des Fondsvermögens betragen.
  • Derivate Instrumente, wie z.B. Optionsscheine dürfen nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden.
  • Immobilien bzw. Anteile an Offenen Immobilienfonds dürfen bis maximal 30 % des Fondsvermögens erworben werden.
  • Fremdwährungsrisiken sind auf maximal 30 % des Fondsvermögens begrenzt.
  • Innerhalb des Altersvorsorge-Sondervermögens erfolgt eine Thesaurierung der Erträge.

Die Einzahlungen in das Sondervermögen können ratenweise erfolgen. Erfahrungen mit solchen Sondervermögen im Ausland belegen, dass damit ein beachtliches Kapital zur Altersversorgung erreicht wird.

Altersvorsorge-Sondervermögen bieten ein hohes Maß an Transparenz und Flexibilität. Der Anleger kann seinen jeweiligen Vermögensstand durch die börsentägliche Preisveröffentlichung jederzeit ermitteln.

Zu den Gründen der zunehmenden Zurückhaltung der Unternehmen bei der Zusage betrieblicher Alterversorgungen